Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hatha Yogavereins Kramsach (ZVR 464792271)

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Hatha Yogavereins Kramsach (ZVR 464792271) Amerling 130, 6233 Kramsach, Österreich (nachstehend „Yogaverein“ genannt)

  1. Allgemein

1.1 Der Yogaverein ist ein gemeinnütziger Verein. Er übt seine Tätigkeiten überwiegend in der Gemeinde 6233 Kramsach aus. Der Yogaverein hat sich der Ausübung und Vermittlung von Yoga & Meditation und damit verbunden der Förderung von sozialen Kontakten und einer yogischen Lebensweise verschrieben.

1.2 Der Yogaverein bietet sein Programm allen Altersklassen ganzjährig an. Die Kurse werden zu günstigen Konditionen angeboten und von ausgebildeten KursleiterInnen, die regelmäßig Fortbildungen erhalten, geleitet. Die Angebote unseres Vereins richten sich an Vereinsmitglieder.

1.3 Diese AGB gelten für alle Rechtsverhältnisse, die unter der Marke „Hatha Yogaverein Kramsach“ mit ihren Mitgliedern abgeschlossen werden und sind integrierter Bestandteil des Mitgliedsvertrages zwischen Yogaverein und dem Mitglied. Sie gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote des Yogavereins Kramsach, unabhängig von Ort, Zeit und Art ihrer Durchführung. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert das Mitglied diese AGB vorbehaltlos

1.4 Änderungen der AGB, der Hausordnung und der Preisliste sind zu jedem Zeitpunkt vorbehalten.

  1. Angebote des Yogavereins

2.1 Mitglied des Vereines können grundsätzlich alle physischen Personen sowie juristische Personen werden. Anmeldeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. In allen anderen Fällen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter.Die Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Kurse, für die ein Kursbeitrag festgesetzt wurde, können erst nach Begleichung des Beitrages besucht werden. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar

 

2.2 Mehrfachkarten („Blocks“) berechtigen den/die ErwerberIn zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (6er, 10er Blocks u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.

2.3 Einzelangebote sind, sofern nicht anders deklariert, gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des Yogavereins, somit auch nicht in den Mitgliedschaftsverträgen enthalten sind, wie Workshops, Seminare, u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Die jeweils ausgewiesenen Anmeldefristen und Stornobedingungen sind zu beachten.

 

  1. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

3.1 Alle Leistungen des Yogavereins stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Der Vereinsvorstand ist berechtigt, bei begründetem Interesse Personen von der Teilnahme am Programm auszuschließen (etwa bei Trunkenheit o.ä.).

3.2 Nutzungsberechtigt ist ausschließlich die im Vertrag als Mitglied namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, sofern nicht Gründe im Verantwortungsbereich des Yogavereins die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen.

3.3 Jedes Mitglied erklärt verbindlich mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen des Yoga-Unterrichts gewachsen ist. Allfällige Einschränkungen sind dem Trainer/der Trainerin vor Beginn des Kursprogrammes mitzuteilen. Die angebotenen Kurse, Seminare und Workshops verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilungsprogramm. Sie ersetzen keinesfalls ärztliche Versorgung oder die Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ein Arzt aufzusuchen.

3.4 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die kostenfreien Leihmatten, -decken, -kissen, -gurte zwar in regelmäßigen Abständen, nicht jedoch vor jeder Benutzung gereinigt werden. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Die Mitnahme und Nutzung einer eigenen Yogamatte, Decke, etc. steht dem/der NutzerIn frei.

  1. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

4.1 Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners/der Vertragspartnerin in den Varianten monatlich kündbar und Jahresmitgliedschaft abgeschlossen.

4.2 Die ordentliche Kündigung einer Jahresmitgliedschaft ist jeweils zu Ende des Mitgliedsjahres mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Beginnt das Mitgliedsjahr zum Beispiel am 16.2.2019, so ist die Kündigung zum 15.2.2020 möglich und muss spätestens am 15.1.2020 einlangen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist dann wiederum mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende des neuen Laufzeitjahres möglich.

Die ordentliche Kündigung einer monatlich kündbaren Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum 20ten des Vormonats schriftlich per Email erfolgen.

4.3 Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.4 Jede Kündigung hat schriftlich auch per Email zu erfolgen.

4.5 Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

  1. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung bei Mitgliedschaften

5.1 Bei einer Jahresmitgliedschaft ist eine Ruhezeit (Stilllegung) für zwei Vertragsmonat innerhalb eines Jahres ohne Angabe von Gründen möglich. Die Ruhezeit wird automatisch an das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit angehängt.

5.2 Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote des Yogavereins nicht genutzt werden. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

  1. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung, Teilnahmeobliegenheit, Ausschluss

6.1 Der Yogaverein ist berechtigt, die maximale Anzahl der TeilnehmerInnen je nach Kurs/Workshop/Seminar allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden gesetzlichen Gründen oder sonstigen organisatorischen (insbesondere räumlichen) Gründen im Interesse der TeilnehmerInnen erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website oder durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den/die KursleiterIn bestimmt.

6.2 Der Yogaverein ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, in zumutbarem zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.

6.3 Um den Mitgliedern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die NutzerInnen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

6.4 Der Yogaverein ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für das Mitglied vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.

6.5 Der Yogaverein ist im Rahmen des Absatzes 6.4 insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder Verhinderung von einer Trainerin/einem Trainer notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Reduzierung des Kursangebots während der Schulferien.

6.6 Der Yogaverein behält sich vor, im Vertretungsfall den Inhalt und den Charakter dieser Kurseinheit zu verändern.

6.7 Das Mitglied ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

6.8 Die Mitglieder sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme an den Kurseinheiten aufgerufen. Absenzen liegen ausnahmslos im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

 

  1. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Preisänderungen

7.1 Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Ausbildungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden (Seminare, Workshops o.ä.).

7.2 Das Mitglied verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.

7.3 Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren durch SEPA Einzugsermächtigung fällig.

7.4 Im Falle einer Mitgliedschaft verpflichtet das Mitglied der Yogavereins zum Zwecke der Zahlung der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind dem Yogaverein unverzüglich mitzuteilen.

7.5 Der Yogaverein ist berechtigt, die Preise für die Nutzung ihrer Einrichtungen, Kurse und Angebote jederzeit zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens ein volles Kalendermonat zuvor angekündigt wurde.

7.6 Im Fall einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann der Yogaverein eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 50,00 verlangen.

  1. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten und Workshops; Stornierungen

8.1 Sofern keine andere Regelung besteht, gelten folgende Bestimmungen, wenn das gebuchte Einzelangebot durch den/die NutzerIn nicht wahrgenommen wird:

  • Eine Stornierung ist bis 10 Tage vor Beginn/Termin kostenlos möglich.
  • Bei einer Stornierung ab 10 Tage vor Seminar-, Kurs- oder Workshopbeginn wird die Seminar-, Kurs- oder Workshopgebühr einbehalten.
  • Bleibt ein/e TeilnehmerIn ohne Stornierung einem Seminar, Kurs oder Workshop fern, wird ebenfalls der gesamte Teilnahmebeitrag einbehalten.
  • Sollte die angemeldete Person eine/n Ersatzteilnehmer/in nominieren, entfallen die Stornogebühren.
  • Die Stornobedingungen gelten unter allen Umständen, d.h. auch im Krankheitsfall etc.
  1. Haftung

9.1 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote und somit auch die Ausübung von körperlichen Übungen erfolgt auf eigene Gefahr der Mitglieder. Für die von Mitgliedern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt der Yogaverein keine Haftung.

  1. Gesundheitszustand der Mitglieder

10.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote des Yogavereins nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird das Mitglied diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Teilnehmerinnen von Schwangerschaftsyoga bestätigen, dass ihre Teilnahme nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit ihrem behandelten Arzt erfolgt.

  1. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Mitgliedes

11.1 Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, dem Yogaverein unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse Mitgliedes und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben.

  1. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort

12.1 Mündliche Nebenabreden zum Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

12.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung wird das BG Kufstein vereinbart.

12.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

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